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Was kostet eine Psychotherapie?

Für gesetzlich Versicherte ist eine ambulante Psychotherapie in der Regel kostenfrei: Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung vollständig, wenn eine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt und ein anerkanntes Richtlinienverfahren bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt wird. Selbstzahler und privat Versicherte müssen je nach Abrechnung grob mit 100 bis 160 Euro pro Sitzung rechnen.

Kassenfinanziert sind derzeit vier Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Sprechstunde, Probesitzungen und die anschließende Kurz- oder Langzeittherapie laufen über die Versichertenkarte; lediglich der Antrag der Therapeutin bei der Kasse geht der Langzeitbehandlung voraus.

Nicht übernommen werden dagegen Coaching, Paarberatung ohne Krankheitswert oder Verfahren außerhalb der Richtlinie – solche Angebote zahlen Sie immer selbst.

Privatversicherte und Beihilfe

Private Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs: Manche Verträge decken unbegrenzt viele Sitzungen ab, andere begrenzen die Stundenzahl pro Jahr oder verlangen eine vorherige Genehmigung. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten beziehungsweise Ärzte, üblicherweise mit Sätzen um 100 bis 155 Euro je fünfzigminütiger Einzelsitzung. Beamte erhalten zusätzlich Beihilfe. Prüfen Sie vor Beginn unbedingt Ihren Tarif und holen Sie eine schriftliche Zusage ein.

Wenn Sie selbst zahlen (müssen oder wollen)

Manche Menschen entscheiden sich bewusst für eine Selbstzahlung – etwa um Wartezeiten zu umgehen, ein nicht kassenfinanziertes Verfahren zu nutzen oder keine Diagnose in der Versichertenakte zu haben, was zum Beispiel vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein kann. Die Honorare vereinbaren Sie direkt mit der Praxis. Eine Alternative bei fehlendem Kassenplatz ist das Kostenerstattungsverfahren, bei dem die gesetzliche Kasse ausnahmsweise eine Privatbehandlung finanziert; hierfür sind Nachweise über die erfolglose Platzsuche nötig.

Womit Sie sonst noch rechnen sollten

Auch bei voller Kassenfinanzierung entstehen mitunter Nebenkosten. Die wichtigste: das Ausfallhonorar. Viele Praxen berechnen versäumte oder zu kurzfristig abgesagte Termine privat, da der Zeitslot fest für Sie reserviert war – die Konditionen stehen im Behandlungsvertrag, den Sie zu Beginn unterschreiben. Hinzu kommen gegebenenfalls Fahrtwege und der organisatorische Aufwand, wöchentliche Termine über Monate mit Job oder Kinderbetreuung zu vereinbaren; manche Arbeitgeber ermöglichen dafür flexible Zeiten, verpflichtet sind sie dazu nicht.

Sparen lässt sich an anderer Stelle: Gruppentherapie wird ebenfalls von den Kassen bezahlt, hat oft kürzere Wartezeiten und ist für viele Anliegen ähnlich wirksam wie Einzeltherapie. Zudem können ärztlich oder therapeutisch verordnete digitale Gesundheitsanwendungen die Wartezeit überbrücken – auch sie gehen zulasten der Kasse.

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