Was macht ein Psychotherapeut?
Ein Psychotherapeut behandelt psychische Erkrankungen und Belastungen mit wissenschaftlich anerkannten Gesprächs- und Übungsverfahren. Er diagnostiziert Störungen wie Depressionen, Angst- oder Zwangserkrankungen und arbeitet dann gemeinsam mit den Patienten daran, belastende Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster zu verändern – in der Regel ohne Medikamente.
Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland geschützt. Sie setzt eine Approbation voraus, also eine staatliche Behandlungserlaubnis nach einem einschlägigen Studium und einer mehrjährigen therapeutischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung. Neben Psychologischen Psychotherapeuten gibt es ärztliche Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Konkret gehören zum Berufsalltag: Sprechstunden zur ersten Abklärung, Diagnostik, die Planung und Durchführung von Therapiesitzungen, Krisengespräche sowie die Zusammenarbeit mit Hausärzten, Psychiatern und Kliniken.
Psychotherapeut, Psychiater, Psychologe – wer ist wer?
Ein Psychiater hat Medizin studiert, darf körperlich untersuchen und Medikamente wie Antidepressiva verordnen; Psychotherapie bietet er nur an, wenn er entsprechend weitergebildet ist. Ein Psychologe hat Psychologie studiert – das allein berechtigt nicht zur Heilbehandlung; viele Psychologen arbeiten in Forschung, Beratung oder Wirtschaft. Psychotherapeuten wiederum behandeln, verschreiben aber keine Medikamente. Bei schweren Verläufen ergänzen sich die Berufe: Psychotherapie und medikamentöse Behandlung laufen dann parallel.
Wie eine Behandlung typischerweise abläuft
Nach Sprechstunde und Probesitzungen (Probatorik) stellt der Therapeut bei der Krankenkasse einen Antrag auf ein Richtlinienverfahren. Die eigentliche Therapie findet meist wöchentlich in fünfzigminütigen Sitzungen statt und folgt gemeinsam vereinbarten Zielen: Je nach Verfahren stehen konkrete Übungen und neue Verhaltensweisen im Vordergrund oder das Verstehen wiederkehrender innerer Konflikte. Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft, die Stundenzahl ist begrenzt und kann bei Bedarf verlängert werden.
Arbeitsorte, Ausbildung und Schweigepflicht
Psychotherapeuten arbeiten längst nicht nur in eigener Praxis: Viele sind in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken tätig, in Ambulanzen, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen oder in der Forschung. Seit der Reform von 2020 führt der Nachwuchsweg über ein eigenes Psychotherapie-Studium mit anschließender staatlicher Prüfung (Approbation) und einer mehrjährigen Weiterbildung in einem Verfahren; wer davor ausgebildet wurde, kam über das Psychologiestudium plus postgraduale Therapieausbildung zum Beruf.
Für Patienten besonders relevant: Approbierte Behandler unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht – auch gegenüber Angehörigen, Arbeitgebern und anderen Ärzten, sofern Sie keine Entbindung erteilen. Ausnahmen bestehen nur in engen Grenzen, etwa bei akuter Gefahr für Leib und Leben. Diese Vertraulichkeit ist die Grundlage dafür, dass in der Therapie offen gesprochen werden kann.